Beglaubigung der Unterschrift einer Privatperson
Zur Beglaubigung der Unterschrift ist es erforderlich, dass die Unterschrift vor der Honorarkonsulin geleistet wird. Nehmen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis mit. Die Konsulargebühr beträgt EUR 80,00 (in MDL in bar zu entrichten).
Beglaubigung der Richtigkeit einer Abschrift oder einer sonstigen Vervielfältigung (Vidimierung)
Das Honorarkonsulat bestätigt, dass die Abschrift (Kopie) oder die Vervielfältigung eines Schriftstückes echt ist. Zu diesem Zweck müssen das Original des Schriftstückes und die Kopie oder sonstige Abschriften vorgelegt werden. Die Konsulargebühr beträgt EUR 40,00 (in MDL in bar zu entrichten).
Ausstellung eines Strafregisterauszugs
Die Konsulargebühr beträgt EUR 42,00 (in MDL in bar zu entrichten).
Lebensbestätigung
Gemäß Konsulargebührengesetz 1992 (KGG), BGBI.Nr. 100/1992 idgF sind sowohl Beglaubigungen als auch Strafregisterauszüge gebührenpflichtig.
Moldauische Botschaften und Konsulate in Österreich:
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